Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 01.01.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Isola Coaching, Geschäftsführer Frank Isola, veröffentlicht auf der Webseite www.isola-coaching.com.

Präambel

Bei den Angeboten handelt es sich um das Einzelunternehmen

Isola Coaching, Frank Isola, 75181 Pforzheim, Zeisigstr. 20a.

Büroadresse: Isola Coaching, Frank Isola, 75177 Pforzheim, Blücherstr. 32

Die Verantwortlichkeiten und Angaben gemäß §5 TMG und §55 Abs. 2 RStV zum Web-Auftritt entnehmen Sie bitte dem „Impressum“, die aktuellen Kontaktdaten der Seite „Kontakt“.

Wenn nicht anders angegeben bzw. vereinbart, gelten die einzelnen Passagen für Coaching-, Beratungs- und Trainingsleistungen.

§ 1 Allgemeines

Der Auftraggeber (Kunde) erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden AGB als für sich verbindlich an.

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftragnehmer (Coaching Isola) und Auftraggeber über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen hierzu bedürfen der Schriftform.

§ 2 Anmeldung

Anmeldungen zu Trainingsveranstaltungen und Coachings sind verbindlich. Sie können schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage erfolgen. Sind Trainingsveranstaltungen überbucht, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs – unter der Voraussetzung der fristgerechten Bezahlung – berücksichtigt. Jede Anmeldung wird durch den Auftragnehmer per Brief oder E-Mail bestätigt.

§ 3 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.

§ 4a Leistungserfüllung Coaching und Training

Im Veranstaltungspreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:

Trainingsteilnahme / einzelne Coaching-Sitzung, Pausenerfrischungen, Trainingsbegleitendes Material.

Nicht enthalten sind Hotel- und Gaststättenleistungen, Parkgebühren und andere Nebenleistungen, die der Teilnehmer mit seiner Trainings- oder Coaching-Teilnahme in Anspruch nimmt.

§ 4b Leistungserfüllung Beratungsleistungen

Die Gefahr des Unterganges sowie der Verschlechterung hergestellter Werke (z. B. schriftliche Konzepte) geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung den Auftragnehmer verlassen hat. Eine Haftung für Schäden, auch solcher, die sich aus verspäteter postalischer Zusendung ergeben, wird nicht übernommen. Im Falle eines Schadens, der durch ein schuldhaftes Verhalten eines Lieferanten entstanden ist, tritt der Auftragnehmer insoweit seine Schadensersatzansprüche an den Auftraggeber ab (Drittschadensliquidation).

Verweigert der Auftraggeber ohne Rechtsgrund die Abnahme der vereinbarten Leistungen und Nebenleistungen, so gehen alle Veränderungen, Verschlechterungen, sowie der Untergang der Leistungen zu seinen Lasten.

Der Auftragnehmer schuldet für die bei ihm lagernden Unterlagen die eigenübliche Sorgfalt. Unterlagen gleich welcher Art sind vom Auftragnehmer für die Dauer von einem Jahr nach Übergabe sorgfältig zu verwahren. Nach Ablauf dieser Verwahrungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.

§ 4c Stornierungen und Nicht-Erfüllung

Stornierungen durch den Teilnehmer sind bis fünf Wochen vor der Trainingsveranstaltung kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nicht-Erscheinen des Teilnehmers zum Training, werden 100% der Trainingsgebühren berechnet.

 

Kann ein Coaching- oder Beratungstermin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so ist der Auftragnehmer frühest möglich darüber in Kenntnis setzen. Der Auftragnehmer behält sich vor, den in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen und verpflichtet sich gleichzeitig zur Minimierung des Aufwands nach Zugang der Information.

Unternehmensspezifische Vereinbarungen bleiben von diesen Regelungen unberührt.

Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Bis zum Beginn des Trainings kann die Trainingsteilnahme auch durch eine andere– durch den Auftraggeber benannte – Person erfolgen. Ein abgesagter Termin im Coaching kann nicht durch einen Ersatzteilnehmer besetzt werden.

Wir behalten uns vor, das Training spätestens vier Wochen vor Beginn abzusagen, sofern die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder sich sonstige für die Trainingsdurchführung wesentliche Bedingungen ändern.

Bei kurzfristig eingetretenen, unvorhersehbaren Ereignissen, wie zum Beispiel bei Krankheit behält sich der Auftragnehmer die Absage des Trainings oder die Besetzung mit einem Ersatz-Trainer vor. Der Auftragnehmer wird dem Kunden in jedem Fall absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitteilen.

Muss der Auftragnehmer eine Coaching-Sitzung, ein Training oder einen Beratungstermin absagen, so wird dem Kunden die volle Trainingsgebühr erstattet bzw. die Coaching- oder Beratungs-Sequenz nicht berechnet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 5a Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die aktuellen auf Internetseite genannten Konditionen zum Zeitpunkt der Anmeldung. Sämtliche vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Leistungen werden binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Skontoabzüge gelten als nicht vereinbart.

§ 5b Vergütung Coaching- und Beratungsleistung

Die an den Auftragnehmer zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung im Einzelfall. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungszeit angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Darüber hinausgehende Verwertungen durch den Auftraggeber sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über eine geplante – über die vereinbarte hinausgehende – Verwertung vorab zu unterrichten.

Die Urheberrechte bleiben beim Auftragnehmer. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber übertragen werden, bedarf dies einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung mit der Festlegung des dafür zu entrichtenden Honorars. Die für die Übertragung notwendigen formalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt der Auftraggeber in eigener Regie und auf eigene Kosten.

Soweit der Auftraggeber in einer über die Auftragserteilung hinausgehenden Aktion vom Auftragnehmer erarbeitete Konzepte und Ausarbeitungen jedweder Art übernimmt, bedarf es der Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, eine Sondervergütung in Rechnung zu stellen.

Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an vom Auftragnehmer im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben beim Auftragnehmer. Dasselbe gilt für Arbeiten, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht vollständig bezahlt sind.

Nach vorstehenden Absätzen verbleiben auch Dateien im Eigentum des Auftragnehmers und ggf. weiterer, vereinbarter Kooperationspartner.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe der vereinbarten Vergütung. In Fällen leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet nicht für Vermögensschäden, die durch seine Trainings-, Beratungs- und Coaching-Tätigkeit entstehen.

§ 8 Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung mit Ansprüchen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer nicht anerkannt sind, gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

§ 9 Kennzeichnung / Belege

Der Auftragnehmer ist berechtigt, an allen von ihm erarbeiteten Konzepten seinen Firmentext oder -Code anzubringen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben alle geschuldeten Vertragsleistungen im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus das Recht, bis zur vollständigen Zahlung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen gleich welcher Art zurückzubehalten.

§ 11 Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind.

§ 12 Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

§ 13 Sektenerklärung

Sämtliche Veranstaltungen und Trainings des Auftragnehmers werden neutral durchgeführt. Hiermit distanzieren wir uns von jeglicher Zusammenarbeit mit sektenartigen Organisationen – insbesondere Scientology – sowie deren nahestehenden Unternehmen. Weder verwenden noch unterstützen wir irgendwelche Schulungen oder Trainings, die auf die Methoden und Techniken von L. Ron Hubbard zurückgehen oder darauf verweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.

Für die Vertragsabwicklung und für etwaige Rechtsstreite gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.